Das Entgelt gliedert sich in
Die Höhe des Entgelts für die Pflege richtet sich nach dem Pflegegrad und wird von der Pflegekasse bezahlt. Die Höhe des Entgelts für Unterkunft und Verpflegung richtet sich nach der Vergütungsvereinbarung, die mit den Verbänden der Pflegekassen getroffen wird.
Die Höhe des Entgelts für betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen richtet sich nach der Vereinbarung, die mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe festgelegt wird.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Entgelte. Bei Fragen zur Kostenübernahme beraten und unterstützen wir Sie gern persönlich.